Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Fahrzeugscheines muss innerhalb einer Verlusterklärung festgehalten werden. Diese finden Sie unter Links und Downloads. Außerdem kann der Verlust nur von Personen mit Wohnsitz in Wuppertal gemeldet werden und das Fahrzeug muss in Wuppertal zugelassen sein bzw. zugelassen gewesen sein. Den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie hier online beantragen.

    Online-Dienst

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    ID: L100002_121862632

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung Abgabe einer Verlusterklärung vom Fahrzeughalter. Sind Sie als Fahrzeughalter nicht für den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I verantwortlich, klären Sie bitte die weitere Verfahrensweise vorab telefonisch oder per Email mit dem Straßenverkehrsamt ab. ggfs. Diebstahlsmeldung der Polizei Auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann verzichtet werden, wenn der Sicherungseigentümer (z.B. Bank) schriftlich erklärt, dass sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei ihm befindet und ohne Vorlage beim Straßenverkehrsamt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden kann. Das gilt nur, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II (DIN A 4 nicht gefaltet) für das Fahrzeug existiert, also nicht bei "alten" Zulassungsdokumenten (Kraftfahrzeugbrief).Sofern das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung hat, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Information des Straßenverkehrsamtes vorsprechen und eine Datenbestätigung vom Fahrzeug anfordern. Unter Vorlage dieser Bestätigung können Sie eine Hauptuntersuchung bei einer technischen Prüfstelle beantragen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie mit einem Termin bei der KFZ Zulassungsstelle eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I anfordern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Girocard mit PIN Kreditkarte ( außer American Express )

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung verloren, Ersatzdokument Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ersatzzulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein verloren, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Verlust Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein, Verlust ZB I, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugpapiere, Ersatzfahrzeugpapiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de