Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer Adressenänderung ist der Fahrzeugschein zur Änderung vorzulegen. In Verbindung mit einer Wohnungs-Ummeldung innerhalb der Stadt Mönchengladbach (in den Bezirksverwaltungsstellen) können Sie gleichzeitig die Adressänderung in Ihrem Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vornehmen lassen. Adressänderungen bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach können Sie auch am Sonderschalter eintragen lassen. Bei einer Namensänderung ist neben der Neuausstellung eines Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II zu ändern. Namensänderungen können daher nur in der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden.Ist Ihr Fahrzeugschein (auch bezeichnet als Zulassungsbescheinigung Teil I) verloren gegangen, so können Sie diesen ebenfalls in der Zulassungsstelle neu beantragen. Eine entsprechende Verlusterklärung können Sie hier herunterladen. Diese Verlusterklärung ist vom Halter auszufüllen und zum vereinbarten Termin mitzubringen. Sollte es sich bei Ihrem Kraftfahrzeug um ein fremdfinanziertes Fahrzeug handeln und ist damit der Kfz-Brief/Zulassungbescheinigung Teil II bei einem Kreditinstitut hinterlegt, müssen Sie veranlassen, dass das Kreditinstitut den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle sendet.

    Online-Dienst

    Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I (Verlust/Ersatz, Adressen- oder Namensänderung)

    ID: L100002_123419825

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
    • bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    gegebenenfalls:

    • bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Änderung: Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II gültiger Personalsauweis oder Reisepass (Bei minderjährigem Fahrzeughalter zusätzlich die Einwilligung und Ausweise von beiden Erziehungsberechtigten); Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung bei Verlust des Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I: Verlusterklärung des Halters, bzw. polizeiliche Anzeige des Diebstahls (Vordruck zur Verlusterklärung öffnen) Personalausweis oder Reisepass des Halters (sowie ggfs. des Bevollmächtigten) evtl. Vollmacht und gültiger Ausweis des Vollmachtgebers Prüfbescheinigung zum Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung Fahrzeugbrief bei Verlust des Fahrzeugscheines

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren sind individuell sehr unterschiedlich und sollten im Einzelfall erfragt werden.Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kfz-Zulassung Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung verloren, Ersatzdokument Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ersatzzulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein verloren, Unleserlichkeit Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung nicht lesbar, Verlust Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung Fahrzeugzulassung, Diebstahl Zulassungsbescheinigung, Beantragung Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein, Verlust ZB I, Ersatzdokument Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugpapiere, Ersatzfahrzeugpapiere

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de