Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind Sie zugezogen oder haben Sie ein Fahrzeug/ einen Anhänger aus einer anderen Gemeinde erworben? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug in Dortmund zulassen. Dies können Sie online oderpersönlich (auch durch eine andere Person) erledigen.Sie können sich die Zulassung von Kraftfahrzeugen erleichtern und Rückfragen ersparen, wenn Sie die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen bereithalten. Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, dass bei einem Wohnungswechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk innerhalb von ganz Deutschland das bisherige Kennzeichen beibehalten werden kann. Ab dem 01.10.2019 ist auch eine Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges von einem*einer Halter*in aus einem anderen Zulassungsbezirk möglich, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Der*Die Fahrzeughalter*in kann selber entscheiden, ob das Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirkes gewählt oder das bisherige zugeteilte Kennzeichen beibehalten wird. (1)Die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens entbindet den*die Fahrzeughalter*in nicht von der Verpflichtung, die Fahrzeugdokumente in der neuen Wohnsitz-Zulassungsbehörde zu ändern.Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf der Informationsseite des BundesBei Rückfragen zur Online-Zulassung wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: iKfz@stadtdo.de(1) Kfz-Kennzeichen BÜS (Büsingen am Hochrhein) können nicht in einen neuen Zulassungsbezirk übernommen werden.

    Online-Dienst

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    ID: L100002_123927337

    Online erledigen

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

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    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

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    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

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    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz

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    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

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    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

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    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Privatpersonen: Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung in Dortmund gemeldetFirmen: Betriebssitz in Dortmund bzw. bei Filialen selbständige ZweignierderlassungVoraussetzungen für die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens: Das Fahrzeug muss zugelassen sein.Privatpersonen: Wohnungswechsel nach Dortmund aus einem anderen ZulassungsbezirkFirmen: Betriebssitzwechel nach Dortmund aus einem anderen ZulassungsbezirkZusätzlich bei einem Halter*innenwechsel: Fahrzeug aus einem anderen ZulassungsbezirkZusätzlich bei einer bevollmächtigten Person:Im Falle der Vertretung muss der*die bevollmächtigte Person Ihre schriftliche Vollmacht, den eigenen Personalausweis und Ihren Personalausweis (jeweils im Original) vorlegen. Erfolgt die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person, ist zusätzlich zur Vollmacht auch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer von dem*der Halter*in und Kontoinhaber*in ausgefüllt und unterschrieben mitzugeben.Internetbasierte (online) Zulassung:Die Online-Umschreibung ist seit dem 01.09.2023 neben natürlichen Personen auch für juristische Personen des privaten Rechts möglich.Zulassung eines außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeugs mit Halter*innenwechsel: Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes FahrzeugZulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (seit 01.01.2015)Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (seit 01.01.2018) (beim Halter*innenwechsel)Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Nachweis der Sicherheitsüberprüfung (SP)IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der Halter*inNatürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).Umschreibung eines Fahrzeuges mit Wechsel des Zulassungsbezirkes mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenmitnahme: Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet istZulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit SicherheitscodesGültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der HalterinNatürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.Umschreibung eines Fahrzeuges mit Wechsel des Zulassungsbezirkes ohne Wechsel des Halters*der Halterin und Kennzeichenmitnahme: Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet istZulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) mit SicherheitscodesGültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)Natürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.Umschreibung mit Wechsel des Zulassungsbezirkes mit Halter*innen- und Kennzeichenwechsel: Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet istZulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit SicherheitscodesGültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der HalterinNatürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.Umschreibung mit Wechsel des Zulassungsbezirkes ohne Wechsel des Halters*der Halterin und Kennzeichenwechsel: Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet istZulassungsbescheinigung Teil I (seit 01.01.2015) und II (seit 01.01.2018) mit SicherheitscodesGültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters*der HalterinNatürliche Person: Bund ID-Konto, neuer Personalausweis (nPA) seit 01.10.2010, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) seit 01.09.2011 oder eID-Karte für EU-Bürger*innen seit 01.01.2021 mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de) oder Elster Zertifikat.Juristische Person: Organisationskonto des Bundes (Elster Zertifikat).Bisheriges Kennzeichen wird nicht übernommen.ePayment Verfahren (elektronischer Zahlungsweg): Giropay (Online-Banking -Direktüberweisung)Teilnehmende Banken: Sparkasse, Volksbank, Postbank, comdirekt, BB Bank, MLP, psd Bank, DKB, wüstenrot direkt Seit dem 01.09.2023 ist auch die Zuteilung von E- und Saisonkennzeichen im online Verfahren möglich. Ebenfalls die Zuteilung eines H-Kennzeichens, wenn das Fahrzeug bereits als Oldtimerfahrzeug zugelassen ist. Wichtig: Beachten Sie auch die Hinweise unter der Rubrik Fristen und Bearbeitungszeiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 26 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 29 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 31 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 32 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 15 Abs. 5 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 49 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Vorsprache: sofortOnline-Zulassung: Beim online Verfahren wird nach Abschluss des Vorganges im Online-Portal der Vorgang sofort gültig. Dieses bedeutet seit dem 01.09.2023 wirken sich die Zulassung, Außerbetriebsetzung etc. sofort aus (sofortiges Losfahren). Aus dem Portal ist innerhalb von 30 Minuten der vorläufige Zulassungsnachweis herunterzuladen, auszudrucken und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und die erforderlichen Kennzeichen müssen erworben werden (gilt nicht für die Kennzeichenmitnahme, da die bereits vorhandenen gesiegelten Kennzeichen weiter genutzt werden). Die vorläufige Zulassung ist 10 Tage gültig. In diesem Zeitraum kann das Fahrzeug innerhalb von Deutschland ohne gesiegelte Kennzeichen gefahren werden. Fahrten ins Ausland sind nicht möglich.Innerhalb von 6 Tagen wird der Online-Antrag von den Zulassungsbehörden bearbeitet, abgeschlossen und je nach Zulassungsart die neuen Zulassungsdokumente, Stempelplaketten (Stadtiegel) und Prüfplakette (HU-Plakette) per Post übersendet. Zusätzlich wird eine Verklebeanleitung der Plaketten und eine Auflistung der zulässigen Kennzeichengrößen mitgesendet. Bis zum Ablauf den 10. Tages müssen die Kennzeichen mit den zugesandten Plaketten auf den vorgeschriebenen Kennzeichengrößen versehen werden. Eine falsche Verwendung der Plaketten wird mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen, ist die sofortiges Losfahren des Fahrzeuges nicht möglich. Die Zulassung wird dann erst wirksam, wenn die Dokumente von der Zulassungsbehörde per Post übersendet worden sind.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliche Vorsprache: 26,80 € - 58,20 €Online-Gebühren: 13,30 € - 34.30 € (Bezahlart: giropay)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Bescheinigung, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Fahrzeugzulassung, Zulassungsstelle, Zulassung Auto, ZB I, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassung Fahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de