Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuständig ist in allen Fällen - auch bei Umzügen innerhalb des Kreisgebietes - das Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübecke. In den Bürgerämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden können Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren nicht vorgenommen werden.

    Online-Dienst

    Zulassungsbescheinigung (Anschriftenänderung)

    ID: L100002_121943669

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Fax: 0571 807-30000

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) Personalausweis bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 13 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Dienstleistung wird sowohl in den Zulassungsstellen in Minden oder Lübbecke als auch im Bürger-Service im Kreishaus in Minden, Portastraße 13, erbracht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Bescheinigung, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Fahrzeugzulassung, Zulassungsstelle, Zulassung Auto, ZB I, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassung Fahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de