Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind umgezogen oder in die StädteRegion Aachen zugezogen? Dann muss auch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Über diesen Service können Sie bequem von Zuhause aus die notwendige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei uns anzeigen. Vorher müssen Sie aber die Anschriftenänderung bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder - bei gewerblicher Nutzung und sofern nicht freiberuflich tätig - der örtlichen Gewerbestelle mitgeteilt haben. Sie können diesen einfachen Service nicht nutzen, sofern Sie ein anderes Kennzeichen wünschen.

    Online-Dienste

    Änderung der Fahrzeugpapiere

    ID: L100002_124776259

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    Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

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    Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

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    Ersatz-ZB I / Fahrzeugschein

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    Ersatz-ZB II / Fahrzeugbrief

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    Kennzeichenwechsel (wegen Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)

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    Kurzzeitkennzeichen

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    Saisonkennzeichen

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    Tempo 100 (Anhänger)

    ID: L100002_124772538

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    Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel

    ID: L100002_124772532

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    Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

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    Zulassung fabrikneues Fahrzeug

    ID: L100002_124772513

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    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Fax: +49 241 5198-80658

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderung der Fahrzeugpapiere bei AdressänderungAm Zulassungsschalter sind vorzulegen: geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung) bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Änderung der Fahrzeugpapiere bei NamensänderungAm Zulassungsschalter sind vorzulegen: geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung) ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief Änderung der Fahrzeugpapiere bei techn. ÄnderungenAm Zulassungsschalter sind vorzulegen: Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich) Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Werktage betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Bescheinigung, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Fahrzeugzulassung, Zulassungsstelle, Zulassung Auto, ZB I, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassung Fahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de