Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen: Zulassung online starten Für die online Zulassung benötigen Sie: einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion ein Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät ein Konto der BundID Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung. Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

    Online-Dienst

    KFZ Zulassung

    ID: L100002_123419819

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 70

    41065 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 686-4510

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie: Zulassungsbescheinigung Teil II elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat (siehe unten) ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers) ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde) Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen: Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle öffnen Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mitbringen müssen. Es muss vom zukünftigen Halter unterschrieben sein: Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein: ab 27,60 EUR Neuzulassung ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung ab 12,40 EUR Wiederzulassung ab 7,80 EUR Außerbetriebsetzung ab 11,00 EUR Änderung des Namens oder der technischen Daten Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Bescheinigung, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Fahrzeugzulassung, Zulassungsstelle, Zulassung Auto, ZB I, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassung Fahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de