Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

    Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

    Online-Dienst

    Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl

    ID: L100002_122924889

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Essen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ZulassungsantragEin entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem neben stehenden Link zum Download zur Verfügung. Eidesstattliche VersicherungBei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter in der Zulassungsbehörde erforderlich.Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Außerdem kann die eidesstattliche Versicherung auch von einem Notar aufgenommen werden und ist im Original vorzulegen. Diebstahlsanzeige der PolizeiBei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzierungsgeber verwahrt wird, so ist diese mit einer Einverständniserklärung, zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, der Zulassungsbehörde zu übermitteln. Die Ausstellung des neuen Dokumentes kann erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZOVorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung Gültiges Ausweisdokument im Original Bei juristischen PersonenHandelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im OriginalBei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters Bei FreiberuflernNachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters Bei VereinenAuszug aus dem Vereinsregister Bei minderjährigen FahrzeughalternDie schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen Bei Vorsprache durch einen BevollmächtigtenVorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers und Bevollmächtigten im Original

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung eines Ersatz-Dokumentes kann nur in der Zulassungsbehörde in Essen-Steele und der BürgerServiceStelle Essen-Borbeck beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Ersatzausstellung für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge nur in der Zulassungsbehörde Essen-Steele möglich ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zulassungsbehörde, Bescheinigung, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Fahrzeugzulassung, Zulassungsstelle, Zulassung Auto, ZB I, Fahrzeugschein, Zulassung Kfz, Zulassung Fahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de