Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen im Bereich des Kreises Gütersloh Großraum- und/oder Schwertransporte durchführen, ohne dass es zu Behinderungen des fließenden Verkehrs oder auch zu Sachbeschädigungen kommt? In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (§§ 32 und 34 StVZO) hat der Verordnungsgeber festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen grundsätzlich haben dürfen. Für Fahrzeuge und Kombinationen, die diese Abmessungen und Gewichte überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO bei der Bezirksregierung Detmold und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der hiesigen Abteilung Straßenverkehr zu beantragen. Im Antragsverfahren wird geprüft, welche Strecken zu welchen Zeiten und mit welchen Auflagen befahren werden können. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht mehr als unbedingt nötig beeinträchtigt wird und gleichzeitig eine sichere und schnelle Durchführung des Transportes ermöglicht werden kann. Für Transporte, deren Abmessungen lediglich durch die Ladung überschritten werden, ist ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung der o.g. Abteilung erforderlich. Seit 2007 ist der Kreis Gütersloh Anwender des Antragsbearbeitungsprogramms VEMAGS. Antragstellung für LOF-Fahrzeuge Liegen Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO vor, dürfen alle Fahrzeuge und Arbeitsgeräte, sowie deren Kombinationen eines landwirtschaftlichen Betriebes (auch eines Lohnunternehmers) in einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 StVO zusammengefasst werden. Dieses vereinfachte Verfahren ist bis zu folgenden Maßen/Massen möglich: Breite: bis 3,50m Einzelachslast bis zu 12 t Gesamtgewicht bis zu 24 t Gesamtlänge Einzelfahrzeug bis 15m/Zug (Fahrzeug incl. Anhänger) bis 23m Gesamthöhe bis zu 4m Werden diese Werte überschritten, müssen Sie je Fahrzeug einen einzelnen Antrag mit Angabe des Fahrtwegs stellen.

    Online-Dienst

    Großraum- und Schwertransporte

    ID: L100002_121977927

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Kontakt

    Fax: 05241 85-31200

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 1300.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schwertransport, Achslast, Gesamtgewicht, Großraumtransportunternehmen, Erlaubnis, Antrag, Kraftfahrzeug, Ladung, Abmessungen, Großraumtransport, Genehmigung, Schwertransportunternehmen, Fahrzeug, Ausnahmegenehmigung, Maße, VEMAGS, Großtransport, Transport, Transportgut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English