Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug bewegen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis nach § 29. Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) Wenn Ihr Transport ladungsbedingt die geltenden Grenzen der StVZO überschreitet, benötigen Sie eine Genehmigung nach §46 Abs. 1 Nr. 5 StVO. Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Zuständige Stelle Wenn Ihr Wohnsitz in der StädteRegion Aachen liegt oder, wenn Ihr Betriebssitz in der StädteRegion Aachen liegt oder, wenn eine Zweigniederlassung in der StädteRegion Aachen liegt oder, wenn der Beladeort in der StädteRegion Aachen liegt oder, wenn der Transport beladen/unbeladen über die BAB-Grenzübergänge Aachen-Nord Vetschau (E314/A4) oder Aachen-Süd Lichtenbusch (E40/A44) oder über Grenze Bildchen oder Köpfchen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht: Straßenverkehrsamt (A 36)Carlo-Schmid-Straße 452146 Würselen Voraussetzungen Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt, geeignete Straßen zur Verfügung stehen und Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen. Verfahrensablauf Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich, per Fax oder über den Onlinedienst "VEMAGS - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr" bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang, Art und Strecke des Transportes abhängig. Rechtsgrundlage § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung) § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen) § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)

    Online-Dienste

    Schwertransport

    ID: L100002_122649997

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    Sprache

    Deutsch

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    Schwertransporte

    ID: L100002_124772542

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Fax: 02401 800-117

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausnahmegenehmigungen / Team Schwerlast

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80658

    E-Mail: schwerlast@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Fax: +49 241 5198-80658

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    E-Mail: ausnahme@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Haftungserklärungen für den Genehmigungszeitraum Ggf. §70 StVZO Online-Registrierung "VEMAGS" zur Internet-Beantragung Schwertransporte, siehe Web

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 1300.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schwertransport, Achslast, Gesamtgewicht, Großraumtransportunternehmen, Erlaubnis, Antrag, Kraftfahrzeug, Ladung, Abmessungen, Großraumtransport, Genehmigung, Schwertransportunternehmen, Fahrzeug, Ausnahmegenehmigung, Maße, VEMAGS, Großtransport, Transport, Transportgut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English