Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

    Online-Dienst

    Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

    ID: L100002_121799634

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrwegbestimmung für Schwer- und Sondertransporte

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-27091

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-35481

    E-Mail: schwertransporte@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formgebundener AntragSofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie einen Antragsvordruck als PDF-Formular unter "Downloads und Infos".Angaben zum TransportzeitraumAngaben zum FahrtwegAngaben zur LadungTechnische Angaben zum Fahrzeug und zur LadungHöhe, Länge, Breite, Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte und ähnliches

    Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung zur Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 StVO für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung§ 29 Absatz 3 StVO für eine Genehmigung von Abweichungen von den allgemein gesetzlich zugelassenen Abmessungen eines Fahrzeugs, dessen Achslasten und Gesamtgewicht sowie für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem*der Fahrzeugführer*in kein ausreichendes Sichtfeld lässt

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

    Kosten

    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.00 EUR bis 1300.00 EUR

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ist die Berechnung der Gebühren bundesweit einheitlich vorgegeben. Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 40 und 1.300 Euro.Nähere Informationen zur Berechnung entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese steht Ihnen unter "Rechtliche Voraussetzungen" zum Herunterladen zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schwertransport, Achslast, Gesamtgewicht, Großraumtransportunternehmen, Erlaubnis, Antrag, Kraftfahrzeug, Ladung, Abmessungen, Großraumtransport, Genehmigung, Schwertransportunternehmen, Fahrzeug, Ausnahmegenehmigung, Maße, VEMAGS, Großtransport, Transport, Transportgut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English