Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Beschreibung
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- formfreier Antrag
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Formulare
- Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.
Voraussetzungen
- formfreier Antrag
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Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Denkmalschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Eigentümerwechsel, Denkmalverzeichnis, Mitteilung, archälogisches Kulturdenkmal