Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

    Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme

    Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals

    Beschreibung

    Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

    Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).

    Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie als Veräußer*in oder Erwerber*in sind verpflichtet der Unteren Denkmalbehörde den Eigentümerwechsel eines Denkmals mitteilen. Darunter fallen auch bewegliche Denkmäler wie auch bewegliche Bodendenkmäler (archäologisches Kulturdenkmal). Unter einem archäologischen Kulturdenkmal versteht man ein im Boden verborgenes Zeugnis der Kulturgeschichte (Denkmal).Der Eigentümerwechsel ist ebenfalls im Falle der Erbfolge von der Erbin oder dem Erben der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen

    ID: L100002_121847051

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beauftragte Person für den Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formfreier Antrag

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angaben zum Objekt (Adresse und Flurstücksbezeichnung), Kontaktdaten des Eigentümers (Name und Anschrift)

    Formulare

    • Wenden Sie sich an Ihre zuständige Denkmalbehörde.

    Voraussetzungen

    • formfreier Antrag

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    formlose Mitteilung, z. B. per E-Mail.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 6 Denkmalschutzgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Sie müssen der Denkmalschutzbehörde den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals mitteilen. 

    Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet. 

    Fristen

    Anzeige des Eigentumswechsels innerhalb von einem Monat nach Veräußerung.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Veräußerung (Eigentümerwechsel) ist unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der oberen Denkmalschutzbehörde.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Eigentümerwechsel, Denkmalverzeichnis, Mitteilung, archälogisches Kulturdenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de