Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Petershagen für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. Aktuell sind in der Denkmalliste der Stadt Petershagen 155 Baudenkmäler, 8 Bodendenkmäler sowie 13 bewegliche Denkmäler eingetragen. Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zulässig. Vor Beginn der Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Darüberhinaus können beim Finanzamt steuerliche Vergünstigungen beantragt werden, wenn man Maßnahmen der Denkmalpflege vorgenommen hat. Dazu kann der hinterlegte Online-Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz und -pflege

    ID: L100002_123516296

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-298

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: denkmal@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG)

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Magnetangel, Genehmigung für Sondengänger, Metalldetektor

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de