Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Metallsonde durch die lippische Landschaft streifen - erfahren Sie hier mehr über besondere rechtliche Anforderungen.

    Beschreibung

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unsere Geschichte liegt unter unseren Füßen - im wahrsten Sinne. Ob steinzeitliche Siedlung, bronzezeitlicher Grabhügel, römisches Militärlager oder mittelalterliche Burgruine: Im Boden ist unser kulturelles Erbe verborgen. Was viele nicht wissen: Wer auf eigene Faust auf "Schatzsuche" geht, zerstört Bodendenkmäler und damit wertvolles Wissen. Solche Eingriffe in ein Bodendenkmal sind illegal. Münzen, filigrane Schmuckstücke, uralte Waffen: Relikte vergangener Zeiten strahlen einen faszinierenden Zauber aus. Mithilfe von Sonden, sogenannten Metalldetektoren, kann inzwischen jeder Laie in Windeseile fündig werden. Wer sich wirklich für unsere Geschichte interessiert, holt diese metallischen Zeugnisse der verschiedensten Epochen aber nicht für die persönliche Bereicherung aus der Erde. Hunderte Geschichtsbegeisterte und Heimatforscher arbeiten in Nordrhein-Westfalen eng mit den Archäologen zusammen. Ihrem Engagement ist die Entdeckung vieler wertvoller Bodendenkmäler und herausragender Funde zu verdanken. Sie sind wichtige Helfer für den Schutz und Erhalt unseres kulturellen Erbes. Wer mit einer Metallsonde geortete Funde ergraben will, braucht dafür laut Denkmalschutzgesetz eine Erlaubnis. Das gilt ebenso für die Suche nach archäologischen Funden im Wasser. Auch das Magnetangeln ist genehmigungspflichtig. Hier gelten dieselben Regelungen wie für Sondengänger. Der Kreis Lippe ist als Obere Denkmalbehörde in allen Städten und Gemeinden des Kreises für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. Sie brauchen eine Grabungserlaubnis, wenn Sie beispielsweise im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung oder Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen) in Bodendenkmäler eingreifen werden. Ein besonderer Unterfall der Grabungserlaubnis ist eine Genehmigung für Sondengänger. Archäologische Funde und Fundstellen sind wichtige, für frühe Zeiten sogar die einzigen Zeugen unserer Vergangenheit. Bitte melden Sie daher jede Fundstelle und jeden Fund bei der zuständigen Denkmalbehörde in Ihrer Gemeinde.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz und Denkmalpflege

    ID: L100002_122712195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Obere Denkmalbehörde

    Beschreibung

    Das nordrheinwestfälische Denkmalschutzgesetz sieht einen dreistufigen Aufbau der Denkmalbehörden vor: die untere, die obere und die oberste Denkmalbehörde.Die obere Denkmalbehörde übt zum einen die Sonderaufsicht über die unteren Denkmalbehörden aus. Im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion bearbeitet die obere Denkmalbehörde unter anderem Petitionen, Eingaben und Beschwerden, die gegen die unteren Denkmalbehörden gerichtet sind.Darüber hinaus ist die obere Denkmalbehörde zum Beispiel auch für die Erteilung von Grabungserlaubnissen zuständig.Der Landrat nimmt die Aufgaben der oberen Denkmalbehörden für alle 16 kreisangehörigen Städte und Gemeinden wahr.Die Städte und Gemeinden werden wiederum als untere Denkmalbehörden tätig.Oberste Denkmalbehörde ist das für den Bereich des Denkmalschutzes zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.Am "Tag des Offenen Denkmals" können Interessierte einen Blick hinter die Kulissen denkmalgeschützter Gebäude werfen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    formloser Antrag Bei einem Erstantrag sind alle Flächen, die innerhalb eines Gemeindegebietes begangen werden sollen, in einem Lageplan (Maßstab 1:5.000) exakt darzustellen Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten und weiteres)

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Denkmalschutzgesetz

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie stellen für die von Ihnen gewünschten Flächen / Gebiete (im Kreis Lippe) einen formlosen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung bei uns. Bei Erstanträgen fügen Sie dem Antrag Karten im Maßstab von etwa 1:5.000 bei, in denen Sie parzellenscharf Ihre gewünschten Flächen farbig markieren. Sie können beliebig viele Flächen beantragen, doch müssen diese innerhalb einer Gemeinde liegen. Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde (hierfür stellen wir mit der LWL-Archäologie für Westfalen das sogenannte Benehmen her), erteilen wir Ihnen Ihre Genehmigung. Die Genehmigung müssen Sie beim Sondengehen zu Ihrer Legitimation stets mit sich führen. Läuft Ihre Genehmigung aus und möchten Sie das Hobby weiter ausüben, müssen Sie rechtzeitig bei uns einen Verlängerungsantrag stellen. Diesem fügen Sie einen Jahresbericht über Ihre Tätigkeiten mit der Metallsonde bei. Ihre Funde legen Sie etwa halbjährlich im Original bei der für Sie zuständigen Außenstelle der LWL-Archäologie für Westfalen vor. Ihren Funden legen Sie pro Fundkomplex eine Fundmeldung bei. Auch für Magnetangler gelten die oben genannten Schritte.

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    EUR 75,00Zahlungsweisen: Überweisung

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Magnetangel, Genehmigung für Sondengänger, Metalldetektor

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de