Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger
Beschreibung
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Online-Dienst
Denkmal Sondengänger
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bezirksregierung Münster, Obere Denkmalbehörde, Dezernat 35
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon mobil: 0251/411-2525
Fax: Denkmalfoerderung@brms.nrw.de
E-Mail: 0251/411-0
erforderliche Unterlagen
Antrag
Karte des beantragten Suchgebiets
Formulare
Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst.
Voraussetzungen
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023
Stichwörter
Magnetangel, Genehmigung für Sondengänger, Metalldetektor