Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen, die ein Denkmal beseitigen, verändern oder die Nutzung ändern möchten, benötigen die Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. Denkmalrechtliche Genehmigungen müssen nur im Falle von verfahrensfreien Bauvorhaben direkt durch den Bauherren bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Sofern für Bauvorhaben an Denkmälern ein Baugenehmigungs- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren angestoßen wird, kontaktiert die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung die Untere Denkmalbehörde.

    Online-Dienste

    Denkmal Sondengänger

    ID: L100002_126384038

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Denkmalrechtliche Genehmigung

    ID: L100002_122968763

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Kreis Neuss

    Beschreibung

    Amt 61.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 10

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 601 6120

    Fax: 02181 601 86120

    E-Mail: denkmal@rhein-kreis-neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz NRW, §§ 9, 13, 15, 20

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Magnetangel, Genehmigung für Sondengänger, Metalldetektor

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de