Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Hinweise für Olpe: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Beschreibung
Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.
Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:
- Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
- Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.
Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
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Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.
Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:
- Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
- Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.
Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
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Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen für Witten, Stadt
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
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- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
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- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Hinweise für Olpe: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
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- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
Fristen
Hinweise für Olpe: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Olpe: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Metallsonden, Suche nach Bodendenkmälern, Grabungsgenehmigung, Prospectionsmaßnahme