Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

    Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen

    Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Beschreibung

    Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.

    Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:

    • Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
    • Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.

    Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Petershagen für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. Aktuell sind in der Denkmalliste der Stadt Petershagen 155 Baudenkmäler, 8 Bodendenkmäler sowie 13 bewegliche Denkmäler eingetragen. Sanierungen, Änderungen oder der Abriss eines Denkmals sind nur in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde zulässig. Vor Beginn der Maßnahme muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Darüberhinaus können beim Finanzamt steuerliche Vergünstigungen beantragt werden, wenn man Maßnahmen der Denkmalpflege vorgenommen hat. Dazu kann der hinterlegte Online-Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz und -pflege

    ID: L100002_123516293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Fax: 05702 822-298

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    E-Mail: denkmal@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:

    • ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
    • Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
    • Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Metallsonden, Suche nach Bodendenkmälern, Grabungsgenehmigung, Prospectionsmaßnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English