Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

    Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen

    Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Beschreibung

    Grabungen nach potenziellen Bodendenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, denn weit mehr als herkömmliche Baudenkmäler können vor allem Gräber, Mauerreste, Keramik, Werkzeuge und Tierknochen wichtige Erkenntnisse über weit zurückliegende Zeiträume liefern.

    Der Antrag auf die Grabungserlaubnis ist an die obere Denkmalbehörde zu richten:

    • Für Grabungen, die das Gebiet kreisfreier Städte im Regierungsbezirk berühren, ist die Bezirksregierung zuständig.
    • Für Grabungen, die sich ausschließlich im Bereich kreisangehöriger Kommunen befinden, sind die jeweiligen Kreisverwaltungen zuständig.

    Die Entscheidung über den Antrag fällt in Abstimmung mit dem Fachamt für Archäologie des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

    Online-Dienst

    Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen

    ID: L100002_127112529

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Euskirchen

    Beschreibung

    Abteilung 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15513

    Fax: 02251 15551

    E-Mail: denkmal@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:

    • ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
    • Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
    • Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Grabungsgenehmigung, Suche nach Bodendenkmälern, Prospectionsmaßnahme, Metallsonden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English