Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Nachforschungsgenehmigung zum Entdecken von Denkmalen beantragen

    Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist das Nachforschen nach Bodendenkmälern nur mit einer Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde zulässig.

    Beschreibung

    Eine Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet. Die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist nur dann erfüllt, wenn alle mit einem archäologischen Fundplatz bzw. Fundgegenstand verbundenen Informationen den zuständigen Behörden zur Verfugung gestellt werden, sodass eine wissenschaftliche Auswertung möglich bleibt. Diese Informationen dienen der Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes NRW durch die Denkmalbehörden. Nur so kann der gesetzliche Auftrag im Interesse der Allgemeinheit erfüllt werden.

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Denkmäler vermitteln die Geschichte einer Stadt und die Lebensweisen der Menschen früherer Generationen an die nachfolgenden Generationen. In den wichtigsten Bauwerken einer Stadt ist die Seele, ihr Wesen, die Idee ihrer Gründung enthalten. Sie prägen das Bewusstsein der Menschen. Deshalb müssen Baudenkmäler erhalten bleiben und in die aktuelle Stadtentwicklungsplanung eingebunden sein. In der Präsentation "Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege" können Sie einen Streifzug durch die Charakteristika der Stadt Witten unternehmen und die wichtigsten Zukunftsprojekte einer aktiven Denkmalpflege im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung kennen lernen. Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Eine besondere Würdigung erfahren Denkmäler beim jährlichen "Tag des offenen Denkmals". Was 1984 in Frankreich begann wurde 1993 erstmals in Deutschland gefeiert.

    Online-Dienst

    Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen für Witten, Stadt

    ID: L100002_121599029

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    61 Denkmalschutz, Städtebauliche Planung

    Adresse

    Postanschrift

    Annenstraße 113

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
    • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    • Antrag
    • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Antragsteller bei der jeweils zuständigen Außenstelle des Westfälischen Amtes für Bodendenkmalpflege vorgestellt hat.
    • Eine Beteiligung an Informations- und Schulungsveranstaltungen des Fachamtes ist nachzuweisen.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    • Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Voraussetzungen

    • schriftlicher Antrag sowie
    • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
    • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    • schriftlicher Antrag sowie
    • ein Plan mit Kennzeichnung des Untersuchungsgebietes und Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücken
    • Die zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel (Metallsonde, Spaten etc.) sind ausdrücklich zu benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    • Sie stellen einen Antrag auf bei der oberen Denkmalbehörde
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen

    Fristen

    keine

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise für Witten: Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Prospectionsmaßnahme, Suche nach Bodendenkmälern, Grabungsgenehmigung, Metallsonden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English