Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

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    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes feststellen

    ID: L100002_123090789

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    Denkmalerhalt (Steuerbescheinigung)

    ID: L100002_123091707

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    Denkmalrechtliche Genehmigung

    ID: L100002_123090792

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung

    Beschreibung

    Abteilung Stadtplanung:Vorausschauendes Planen soll Herne für die Einwohner und Einwohnerinnen attraktiv gestalten, ihnen gute Lebensbedingungen und der Wirtschaft optimale Entfaltungsmöglichkeiten bieten.Bürger-ServiceAuslegungsstelle für öffentliche Bebauungsplanverfahren; hier können Bürger und Bürgerinnen Anregungen und Bedenken vorbringen.Daneben wird Hilfestellung bei denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten angeboten.Bereiche: Generelle Planung und interkommunale Kooperation Verbindliche Bauleitplanung Stadterneuerung Abteilung Umwelt:Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch für mehr Lebensqualität in unserer Stadt.Bereiche: Klima- und Immissionsschutz Überwachung der Entsorgung von Abfällen Abfallberatung für Gewerbebetriebe Lokale Agenda 21 Gewässer- und Grundwasserschutz / Regenwasserbewirtschaftung Renaturierung von Gewässern Betriebliche Abwasserbeseitigung Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bodenschutz und Altlasten Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339253

    Telefon Festnetz: 02323 16-3006

    E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English