Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die untere Denkmalbehörde der Stadt Paderborn informiert Denkmaleigentümer und interessierte Bürgerinnen und Bürger über alle Fragen zum Denkmalschutz, zur Denkmalpflege und zum Denkmalrecht. Grundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen. Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab und erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

    Online-Dienst

    Denkmalpflege

    ID: L100002_123481865

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtplanungsamt - Stadtgestaltung / Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English