Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Was ist in den Ländergesetzen - und hier vor allem dem nordrhein-westfälischen - aber eigentlich genau geregelt? Und wer kümmert sich in Blomberg von offizieller Seite um Baudenkmäler? Schließlich besitzt die Nelkenstadt nicht zuletzt aufgrund ihrer langen Geschichte eine Vielzahl geschützter und schützenswerter Gebäude - das älteste Haus ist auf das Jahr 1452 datiert. Wir haben für Sie alle wichtigen Antworten zusammengetragen. In Deutschland sind durch die massiven Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und den anschließenden Wiederaufbau zahlreiche Kulturgüter unwiederbringlich verloren gegangen. Das, was an historisch wertvollen Gebäuden jetzt noch vorhanden ist, gilt es zu schützen und zu erhalten. Das geschieht in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Die dort festgehaltenen Regeln zum Denkmalschutz gelten auch für Blomberg. Baudenkmal - was ist das eigentlich? Öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung - das ist das entscheidende Kriterium, wenn es um Denkmäler geht. Die Objekte müssen zum Beispiel bedeutend sein für: die Geschichte der Menschen, Siedlungen und Städte, Arbeits- und Produktionsverhältnisse und deren Entwicklung. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ein Gebäude muss nicht zwingend besonders schön oder unglaublich alt sein. Vielmehr geht es darum, dass es Aussagekraft für eine historische Entwicklung besitzt. Brücken, Mühlen, Alleen oder Fabrikanlagen sind aus diesem Grund genauso schützenswert wie Schlösser, Burgen oder Kirchen. Was Denkmäler anbetrifft, existieren drei Kategorien. Das sind: Baudenkmäler Bodendenkmäler (beispielsweise Münzen, Werkzeuge oder Reste von Befestigungsanlagen, die sich im Boden befinden oder befunden haben und aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen) bewegliche Denkmäler Wann ein Gebäude übrigens zum Baudenkmal wird, ist im Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu lesen. Wer ist in Blomberg für Denkmäler zuständig? In Blomberg ist das die Untere Denkmalbehörde als Teil des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung bei der Stadt Blomberg. Welche Aufgaben hat die Untere Denkmalbehörde? Die Untere Denkmalbehörde ist in Blomberg dafür verantwortlich, dass die Denkmäler in der Kernstadt und den Ortsteilen erhalten und gepflegt werden. Und: Sie trifft denkmalrechtliche Entscheidungen, was die Unterschutzstellung von Gebäuden und Veränderungen an Denkmälern anbetrifft. Dazu kommen weitere Aufgaben. Das sind: Sie führt die Denkmalliste und nimmt Eintragungen in die Denkmalliste vor. Sie berät in allen Denkmalangelegenheiten. Sie stellt denkmalrechtliche Erlaubnisse aus. Sie berät zu Fördermöglichkeiten im Bereich der Denkmäler. Sie stellt Steuerbescheinigungen aus (für Steuervergünstigungen für Baudenkmäler) Sie muss bei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen bereits in der Planungsphase eingebunden werden, um den Denkmalwart nicht zu beeinträchtigen. Sie nimmt bei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen eine Materialberatung vor. Durch wen wird der Denkmalwert bestimmt? Für die Bestimmung des Denkmalwerts zeichnen in Blomberg die Experten der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen auf der einen und der Unteren Denkmalbehörde auf der anderen Seite verantwortlich. Was folgt nach der Bestimmung des Denkmalwerts? Steht der Denkmalwert fest, trägt die Untere Denkmalbehörde - wie bereits unter Aufgaben beschrieben - das Objekt in die Denkmalliste ein. Das ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Im Anschluss an eine Anhörung bekommen die Eigentümer des Objekts dann einen Bescheid über den Denkmalwert und die Unterschutzstellung. Auf der Blomberger Denkmalliste (Stand: 2022) stehen übrigens mehr als 180 Objekte. Welche Pflichten besitzen Eigentümer von Denkmälern? Eigentümer eines Denkmals müssen dafür Sorge tragen, dass: das Denkmal erhalten bleibt (Erhaltungspflicht), das Denkmal sinnvoll genutzt wird. Ganz entscheidend ist: Nehmen Besitzer Veränderungen am Baudenkmal vor, dann benötigen Sie dafür die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Die stimmt sich in diesem Zusammenhang mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ab. Rechtliche Grundlage hierfür ist Paragraf 9 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes. Übrigens: Die Genehmigung kann auch schon im Zuge von Baugenehmigung oder Kauf erfolgen. Gibt es für durchgeführte Maßnahmen keine Genehmigung, dann handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Zu den erlaubnispflichtigen Maßnahmen gehören im Detail: Veränderungen jeder Art am Gebäude, die den bestehenden Zustand abändern, auch wenn es sich lediglich um Renovierungen handelt. Weitere Beispiele: Änderung der Fenster, Änderung des Grundrisses, Einbau einer Heizungsanlage, Umgestaltung der Fassade, Anbringung von Schutzverkleidung, Auftragen eines neuen Anstriches, Dachdeckung, Teilabbruch etc. Bauliche Eingriffe in der näheren Umgebung von Baudenkmälern. Gibt es für Eigentümer von Denkmälern Steuervorteile? Ja, Steuervorteile für die Eigentümer von Denkmälern gibt es tatsächlich. Möglich sind die zum Beispiel bei: Einkommensteuer Eventuelle weitere Steuervorteile bei: Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer Einheitsbewertung Grundsteuer Die Kulturgutliste Die Kulturgutliste ist eine interne Bearbeitungsliste des zuständigen Fachamtes für Denkmalpflege, des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Blomberg. Die Liste wurde in den auslaufenden 1980er oder beginnenden 1990er Jahren von damaligen Mitarbeitenden des LWL-Denkmalpflege Fachamtes angefertigt, und führt die Objekte auf, die zum Zeitpunkt der Listenerstellung größtenteils noch nicht unter Denkmalschutz gestellt wurden und noch auf ihren Denkmalwert überprüft werden sollten. Auf der Kulturgutliste sind über 400 Objekte gelistet. Mittlerweile wurden bereits einige Objekte auf Denkmalwert überprüft. Entweder werden diese im Anschluss unter Denkmalschutz gestellt, oder es wird intern vermerkt, wenn das Objekt keinen Denkmalwert aufweist. Ob ein auf der Kulturgutliste aufgeführtes Objekt letztendlich unter Denkmalschutz gestellt wird, wird in Zusammenarbeit des LWL-Denkmalpflege Fachamtes und der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Blomberg festgestellt.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz und Denkmalpflege

    ID: L100002_122710114

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) Ortsrecht der Stadt Blomberg / Stadt Blomberg (blomberg-lippe.de)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English