Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten. Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen. Welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden, entscheidet die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dülmen. In das Verfahren ist die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen aufgrund des speziellen Sachverstandes eingebunden. Dies gilt auch für die Beurteilung der erlaubnispflichtigen Maßnahmen. Eine Übersicht der derzeit in Dülmen eingetragenen Baudenkmäler finden Sie hier. Die Anlagen für einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§§ 7i, 10f, 11b EStG)" gelten für folgende Bereiche: Für Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die der Erhaltung des vermieteten oder verpachteten Gebäudes als Baudenkmal oder seiner sinnvollen Nutzung dienen, Für Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, die der Einkunftserzielung dienen, Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten Die Anlagen für einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§ 10g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG)" werden für folgenden Bereich verwendet: Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (bewegliche Denkmäler, nicht wirtschaftlich genutzte Gebäude, Garten- und Friedhofsanlagen, Bodendenkmäler) Merkblatt zur Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis Sie haben Fragen zum Thema Denkmalschutz oder wünschen eine Beratung zu einem bestimmten Denkmal in Dülmen? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, über das Serviceportal einen Beratungstermin beim Fachbereich Bauaufsicht und Denkmalschutz zu vereinbaren. Jetzt Termin vereinbaren
    Denkmalangelegenheiten - Beratung und FörderungBei der unteren Denkmalbehörde stehen alte Häuser, deren Geschichte und ihr unverwechselbares Aussehen der Stadt ihr Bild geben, im Mittelpunkt. Diese Behörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwert und trägt zu schützende Gebäude in die Denkmalliste ein.Die Untere Denkmalbehörde untersucht die historische Bausubstanz, prüft den Denkmalwertbund trägt schützende Gebäude in die Denkmalliste ein. berät Eigentümer bei der Instandsetzung ihrer Häuser und begleitet die denkmalrechtliche Ausführung der Arbeiten. zeigt Fördermöglichkeiten auf und erstellt Bescheinigungen für die erhöte Abschreibung von Aufwendungen an Denkmälern. ist darüber hinaus zuständig für die Bodendenkmalpflege, d. h. Erfassung, Eintragung und Schutz von Bodenfunden. Weitere Informationen, Aktuelles und geplante Veranstaltungen finden Sie > hier < Denkmalliste Die aktuelle Liste aller Denkmäler im Hammer Stadtgebiet sortiert nach Straßen finden Sie > hier < Unsere Onlineformulare: Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke gemäß §36 DSchG NRW Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Denkmalpflegemaßnahmen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

    Online-Dienst

    Denkmalschutz

    ID: L100002_122810363

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    Fax: Denkmalfoerderung@brms.nrw.de

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen auf den Seiten des Fachbereiches Bauaufsicht und Denkmalschutz! Sie möchten in Dülmen ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen? Sie möchten eine andere bauliche Anlage wie z.B.: eine Aufschüttung oder einen Zaun errichten? Sie sind Eigentümer eines Denkmals und benötigen die Denkmalrechtliche Erlaubnis für Sanierungsmaßnahmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter zu allen Fragen, die das öffentliche Baurecht und den Denkmalschutz betreffen. Klicken Sie gerne die betreffenden Dienstleistungen unten auf der Seite für weitere Informationen.

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    Heinrich-Leggewie-Straße 11

    48249 Dülmen

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    Telefon Festnetz: 02594 12-600

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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Untere Denkmalbehörde

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    Hausanschrift

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    Fax: 02381 17-104501

    Telefon Festnetz: 02381 17-4501

    E-Mail: denkmalbehoerde@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§§ 7i, 10f, 11b EStG) Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§ 10g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) Merkblatt zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English