Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung
Beschreibung
m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden.
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Denkmalschutz
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster Dezernat 35
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon mobil: 0251/411-2525
Fax: Denkmalfoerderung@brms.nrw.de
E-Mail: 0251/411-0
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02594 12-600
E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Formulare
bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen
Voraussetzungen
formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
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Verfahrensablauf
- Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023
Stichwörter
Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal