Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herzogenrath ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz. So können hier Anträge zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gestellt werden sowie Anträge zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG. Sie können die denkmalschutzrechtliche Genehmigung auch online beantragen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG Voraussetzung zur Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG ist unter anderem die vorläufige bzw. endgültige Eintragung als Baudenkmal oder Lage innerhalb einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung. Zudem muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Arbeiten, die ohne Erlaubnis durchgeführt oder begonnen wurde, sind nicht bescheinigungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine Erlaubnis nachträglich erteilt wurde. Zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen zählen unter anderem: Reparaturen sowie Erneuerungen der Dacheindeckung und Dachentwässerung, Putz- und Malerarbeiten sowohl innen als auch außen, Erneuerung der Heizungs- und Elektroinstallation, Aufarbeitung bzw. Erneuerung von Belägen, Instandhaltungsarbeiten, wie beispielsweise die Sanierung von Fachwerken Jegliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten für Baudenkmäler und das Grundstück sind grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig. Gleiches gilt für Leistungen und Arbeiten, die unentgeltlich erbracht wurden sowie Kosten für Außenanlagen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Baudenkmals sind. Auch Kosten für Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Lampen, werden nicht berücksichtigt. Gebühren: Gemäß Verwaltungsgebührenordnung ist für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung eine Gebühr zu entrichten. Derzeit beträgt die Gebühr 1 % der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000 Euro. ggf. zuzüglich 0,5 % der Aufwendungen zwischen 250.000 bis 500.000 Euro zuzüglich 0,25 % der Aufwendungen über 500.000 Euro Bescheinigungen für Aufwendungen unter 5000 Euro sind gebührenfrei. Unterstützung von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sowie zahlreiche Ehrenamtliche leisten einen großen Beitrag zum dauerhaften Erhalten unseres kulturellen Erbes. Dazu setzen sie sich mit hohem persönlichen, ideellen, fachlichen und finanziellen Engagement ein. Häufig wissen Eigentümerinnen und Eigentümer, potenzielle Erwerber von Denkmälern oder Vereine nicht, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Daher soll die nachfolgende Broschüre einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in Form von Förderprogrammen, Darlehen und Steuererleichterungen bieten.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz

    ID: L100002_123166957

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Beschreibung

    Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Herzogenrath bietet allen, die in Herzogenrath bauen wollen, ein Informationsangebot. So prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Bauanträge sowie Bauvoranfragen und Freistellungsverfahren. Des Weiteren beraten und unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase sowie der Bauüberwachung und der Bauabnahme und erstellen Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz ist zudem Ansprechpartner für die Antragsprüfung bei Grundstücksteilungen und Werbeanlagen. Auch die Eintragung von Baulasten und das Führen des Baulastenverzeichnisses gehören zum Aufgabenbereich. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für wiederkehrende Prüfungen im Bereich Sonderbauten zuständig und kümmern sich um die Abwicklung städtebaulicher Verträge im Zusammenhang mit Neuerschließungen im Stadtgebiet. Der Bereich Denkmalschutz ist ebenfalls der Die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz angesiedelt. Zu den Aufgaben hier zählen unter anderem die Unterschutzstellung von Denkmälern. Die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens erfolgt hier ebenso wie die Verwaltung und in Kürze die Digitalisierung des Bauarchivs inkl. Registratur und Statistik.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen Sie weiterhin für die Antragstellung benötigen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Formularen.

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 DSchG Bescheinigung gem. § 40 DSchG

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English