Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn bei einem Objekt die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) erfüllt sind, wird es unter Denkmalschutz gestellt und ist in die Denkmalliste der Stadt Willich einzutragen. Die Eintragung, wie auch ggf. Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Denkmalfachamtes (Landschaftsverband Rheinland).Eigentümer:innen bzw. Eigentümergemeinschaften haben ebenfalls grundsätzlich die Möglichkeit die Überprüfung ihres Objekt auf Denkmaleigenschaft anzuregen.

    Online-Dienst

    Denkmaleigenschaft Feststellung

    ID: L100002_121847097

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beauftragte Person für den Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloses Anschreiben, Angaben zum Objekt (Adresse und Flurstücksbezeichnung), Historische Pläne, sofern vorhanden, Alte Fotos, sofern vorhanden, Aktuelle Fotos von Außen und Innen, Erläuterung, warum für das Objekt eine Denkmaleigenschaft vermutet wird, Geschichtliches zur Entstehung des Objektes (z. B. Publikationen, Berichte, Familiengeschichte, Chroniken, usw.)

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Anregung kann nur die Eigentümerin/der Eigentümer zu ihrem eigenen Objekt einreichen. Bei Eigentümergemeinschaften bzw. Erbengemeinschaften kann eine Anregung nur angenommen werden, wenn alle Miteigentümer*innen dieser Anregung mittragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach eingehender Prüfung wird seitens des zuständigen Landschaftsverbandes (Denkmalpflegeamt) ein Gutachten erstellt. Mit dem verfahrensrechtlich vorgeschriebenen Ablauf erfolgt danach die Eintragung des Denkmalobjektes in die Denkmalliste der Stadt Willich.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English