Denkmaleigenschaft Feststellung

    Denkmaleigenschaften eines Gebäudes Feststellung

    Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres ist geschützt, sondern es gehören z. B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu.

    Beschreibung

    m den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes" erfolgen. Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. 

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen. Neben der Einsicht der Denkmallisten bzw. des Denkmalverzeichnis kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die Untere Denkmalbehörde. Eine Übersicht über die Denkmäler in Grevenbroich erhalten Sie im Online-Stadtplan, wenn Sie dort unter "Themen -> Fachdaten" die Baudenkmäler auswählen. Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.

    Online-Dienst

    Denkmalverzeichnis/-liste

    ID: L100002_122968769

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Formulare

    bei der zuständigen Denkmalbehörde zu erfragen

    Voraussetzungen

    formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW, § 23

    Verfahrensablauf

    • Antrag mit erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einreichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gebäudedenkmal, Bauwerk, Denkmaleigenschaft, Denkmalschutz, Gartendenkmal, Denkmal, Kulturdenkmal, Baudenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English