Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale und von Gebäuden in Sanierungsgebieten kann auf Antrag eine öffentliche Förderung, ein Zuschuss oder Darlehen bewilligt werden. Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümer:innen auferlegt. Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der/die Eigentümer:in eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.

    Online-Dienste

    Denkmalerhalt (Steuerbescheinigung)

    ID: L100002_123091710

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    Sprache

    Deutsch

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    Denkmalrechtliche Genehmigung

    ID: L100002_123090795

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    Sprache

    Deutsch

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    Denkmalverzeichniseintragung und -auskunft

    ID: L100002_123090786

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 51 - Umwelt und Stadtplanung

    Beschreibung

    Abteilung Stadtplanung:Vorausschauendes Planen soll Herne für die Einwohner und Einwohnerinnen attraktiv gestalten, ihnen gute Lebensbedingungen und der Wirtschaft optimale Entfaltungsmöglichkeiten bieten.Bürger-ServiceAuslegungsstelle für öffentliche Bebauungsplanverfahren; hier können Bürger und Bürgerinnen Anregungen und Bedenken vorbringen.Daneben wird Hilfestellung bei denkmalschutzrechtlichen und denkmalpflegerischen Angelegenheiten angeboten.Bereiche: Generelle Planung und interkommunale Kooperation Verbindliche Bauleitplanung Stadterneuerung Abteilung Umwelt:Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch für mehr Lebensqualität in unserer Stadt.Bereiche: Klima- und Immissionsschutz Überwachung der Entsorgung von Abfällen Abfallberatung für Gewerbebetriebe Lokale Agenda 21 Gewässer- und Grundwasserschutz / Regenwasserbewirtschaftung Renaturierung von Gewässern Betriebliche Abwasserbeseitigung Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Bodenschutz und Altlasten Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339253

    Telefon Festnetz: 02323 16-3006

    E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de