Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Denkmalliste der Stadt Dortmund beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler sowie beweglichen Denkmäler im Stadtgebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen. Sie unterliegen den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, damit sie für zukünftige Generationen erhalten bleiben.Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt, die Eintragungen von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern stehen jedermann zur Einsicht offen. Im Falle von beweglichen Denkmälern ist die Einsichtnahme nur den Eigentümern*innen oder besonders Ermächtigten möglich.Einen Überblick über unsere Baudenkmäler mit Foto und einer kurzen Beschreibung finden Sie unter folgendem Link:Übersicht Baudenkmäler geoportalDie Ergänzung der Bodendenkmäler erfolgt demnächst durch den LWL.Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie auf Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde. Hierfür stehen Ihnen die nachfolgenden Anträge zur Verfügung.Hinweis: Sollten Sie das ausüllbare PDF-Dokument nutzen, können Sie uns dies entweder auf postalischem oder elektronischem (E-Mail) Wege zukommen lassen.

    Online-Dienst

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    ID: L100002_123922999

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgwall 14

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23876

    Fax: +49 231 50-23876

    E-Mail: denkmalbehoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Auskunft aus der Denkmalliste fallen Gebühren gem. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de