Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    UnterschutzstellungErfüllt das Objekt die Voraussetzungen für ein Denkmal gemäß § 2 Absatz 1 DSchG NW, so ist es in die Denkmalliste einzutragen. Für die Eintragung in die Denkmalliste müssen jeweils ein Grund und eine Bedeutungsangabe vorliegen(§ 3 DSchG NW). Die gutachtliche Stellungnahme zum Denkmalwert eines Objektes wird durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland und das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erstellt.Verfahrensschritte Erst mit der rechtswirksamen Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NW oder aber mit der vorläufigen Unterschutzstellung nach § 4 DSchG NW unterliegt das Denkmal den Vorschriften des Gesetzes. Beratung zum DenkmalschutzgesetzDie Beseitigung, Veränderung oder Änderung der Nutzung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern sowie die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen, bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Für die Beseitigung oder Veränderung von beweglichen Denkmälern ist ebenfalls eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen. Den entsprechenden Antrag können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz

    ID: L100002_122653913

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de