Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn bei einem Objekt die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) erfüllt sind, wird es unter Denkmalschutz gestellt und ist in die Denkmalliste der Stadt Willich einzutragen. Die Eintragung, wie auch ggf. Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag des Denkmalfachamtes (Landschaftsverband Rheinland).Eigentümer:innen bzw. Eigentümergemeinschaften haben ebenfalls grundsätzlich die Möglichkeit die Überprüfung ihres Objekt auf Denkmaleigenschaft anzuregen.

    Online-Dienst

    Angaben zum Denkmal Aufnahme

    ID: L100002_121847096

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beauftragte Person für den Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloses Anschreiben, Angaben zum Objekt (Adresse und Flurstücksbezeichnung), Historische Pläne, sofern vorhanden, Alte Fotos, sofern vorhanden, Aktuelle Fotos von Außen und Innen, Erläuterung, warum für das Objekt eine Denkmaleigenschaft vermutet wird, Geschichtliches zur Entstehung des Objektes (z. B. Publikationen, Berichte, Familiengeschichte, Chroniken, usw.)

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Anregung kann nur die Eigentümerin/der Eigentümer zu ihrem eigenen Objekt einreichen. Bei Eigentümergemeinschaften bzw. Erbengemeinschaften kann eine Anregung nur angenommen werden, wenn alle Miteigentümer*innen dieser Anregung mittragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach eingehender Prüfung wird seitens des zuständigen Landschaftsverbandes (Denkmalpflegeamt) ein Gutachten erstellt. Mit dem verfahrensrechtlich vorgeschriebenen Ablauf erfolgt danach die Eintragung des Denkmalobjektes in die Denkmalliste der Stadt Willich.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de