Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen. Neben der Einsicht der Denkmallisten bzw. des Denkmalverzeichnis kann durch Eigentümerinnen und Eigentümer oder von Amtes wegen die Eintragung, Änderung oder Löschung beantragt werden. Zuständig für die Bearbeitung und Eintragung ist die Untere Denkmalbehörde. Eine Übersicht über die Denkmäler in Grevenbroich erhalten Sie im Online-Stadtplan, wenn Sie dort unter "Themen -> Fachdaten" die Baudenkmäler auswählen. Zu den Denkmalen einer Gemeinde gehören neben Baudenkmale auch Gartendenkmale, Denkmalbereiche, bewegliche Denkmale und Bodendenkmale. In der Denkmalliste sind die Bau- und Gartendenkmale aufgeführt. Bodendenkmale und Denkmalbereiche werden nachrichtlich eingetragen.

    Online-Dienst

    Denkmalverzeichnis/-liste

    ID: L100002_122965713

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW, § 23

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de