Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Denkmalliste sind alle Bau- und Bodendenkmäler des Stadtgebietes erfasst. Wenn ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erfüllt, kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Die Eintragung, Änderung oder Löschung erfolgt von Amts wegen, auf Antrag des Denkmalpflegeamtes oder des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin. Dafür stellt die Untere Denkmalbehörde jeweils das Benehmen mit dem zuständigen Denkmalpflegeamt des Landschaftsverbandes her.

    Online-Dienst

    Denkmalliste der Stadt Velbert

    ID: L100002_123753393

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Denkmalauskunft sowie eine Denkmalwertprüfung zur Eintragung in die Denkmalliste kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Voraussetzungen für eine Eintragung sind gegeben, wenn an der Erhaltung und Nutzung einer Sache ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
    • Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 DSchG NRW - Begriffsbestimmungen§ 23 DSchG NRW - Denkmalliste

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anhörung bzw. Benehmensherstellung bei Antrag auf Eintragung gilt gemäß § 23 Abs. 2 und 4 DSchG eine Frist von 2 Monaten, in Fällen von § 23 Absatz 4 eine Frist von 3 Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Denkmalauskunft wird kurzfristig, das heißt innerhalb von zwei bis drei Wochen, erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de