Angaben zum Denkmal Aufnahme

    Denkmalverzeichnis Aufnahme

    Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Kulturdenkmals.

    Beschreibung

    Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Untere Denkmalbehörde kümmert sich um Schutz und Pflege der Denkmäler. Ziel ist die Erhaltung des historischen Erbes der Stadt. Denkmäler können die unterschiedlichsten Dinge sein, sie müssen aber für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung sein. Trifft das zu, müssen sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Erst dann sind sie Denkmäler und der pflegliche Umgang mit ihnen für die kommenden Generationen gesichert.Denkmäler weisen unterschiedliche Eigenschaften auf. Robuste Burgen oder feingliedrige Rokokostuckaturen benötigen eine jeweils andere Behandlung als ein Fachwerkbauernhaus oder das Parterre eines Barockgartens. Denkmalpflege heißt der Umgang mit Denkmälern, ihre pflegliche Behandlung, ausgerichtet auf lang andauernde Erhaltung, ungestörtes Erscheinungsbild und sinnvolle Nutzung.Denkmalschutz unterliegt den im Denkmalschutzgesetz vorgegebenen Verfahrensschritten. Sie sind nicht immer für alle Betroffenen auf Anhieb verständlich und führen zu den unterschiedlichsten Fragen. Zudem müssen Denkmäler gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Dabei werden natürlich, in größerem oder kleinerem Umfang, Veränderungen vorgenommen. Auch hier stellen sich eine Reihe von Fragen, lassen sich bürokratische Schritte nicht ausschließen. Eine umfassende Beratung unserer Kunden in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist daher unser Anliegen.In der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind viele Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Für den inneren Stadtkern gilt eine sogenannte Denkmalbereichssatzung. Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern und auch in der Nähe von Baudenkmälern sind in der Regel erlaubnispflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 2.2 - Bauordnung und Denkmalschutz

    Beschreibung

    Die Abteilung 2.2 Bauordnung und Denkmalschutz ist die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalschutzbehörde für die Wallfahrtsstadt Kevelaer.Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Archivierung von Bauakten, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig. Sie wacht über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften und Auflagen des Baurechts.Eine kompetente Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um das Thema Bauen ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches der Abteilung. Durch eine qualifizierte Vorabstimmung werden Fehler vermieden, die sonst zeitaufwändig während des Baugenehmigungsverfahrens korrigiert werden müssen oder zu unangenehmen Rückbauforderungen an durchgeführten Baumaßnahmen führen können.In Ihrer Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde hat die Abteilung 2.2 Bauordnung und Denkmalschutz der Wallfahrtsstadt Kevelaer die Aufgabe, Kulturdenkmale zu erforschen, zu schützen und zu erhalten. In einer Denkmalliste werden sämtliche denkmalgeschützte Objekte geführt. Die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind im Denkmalschutzgesetz geregelt. Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet die Untere Denkmalschutzbehörde einen fachbezogenen Beratungsservice an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: info@kevelaer.de

    Telefon mobil: 02832 122-720

    E-Mail: 02832 122-863

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Adressdaten des Objektes
    • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
    • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag in Textform

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
    • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
    • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2-6 Monate

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de