Denkmalverzeichnis Aufnahme
Beschreibung
Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge.
Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle
- Geoportal Niederrhein - Denkmäler
- Bezirksregierung Düsseldorf (Denkmalschutz)
- Denkmalschutzgesetz
- Satzung der Stadt Kevelaer über den Schutz und die Einhaltung von Denkmälern und denkmalwerten Gebä.Satzung der Stadt Kevelaer über den Schutz und die Einhaltung von Denkmälern und denkmalwerten Gebäuden für den Stadtkern in Kevelaer
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Abteilung 2.2 - Bauordnung und Denkmalschutz
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.
Kontakt
Fax: info@kevelaer.de
Telefon mobil: 02832 122-720
E-Mail: 02832 122-863
erforderliche Unterlagen
- Adressdaten des Objektes
- Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
- Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes
Voraussetzungen
- formloser Antrag in Textform
Rechtsgrundlage(n)
- Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)
- Verwaltungsvorschrift Denkmalschutzgesetz (VV zum DSchG)
Verfahrensablauf
- Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
- Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
- die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
Gartendenkmal, Denkmalliste, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalverzeichnis