Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Hövelhof: Inhalte der zuständigen Stelle
Der organisatorische Aufbau der Denkmalbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Denkmalbehörde. Die oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Der Kreis Paderborn ist obere Denkmalbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen. Die unteren Denkmalbehörden sind die Kommunen selbst. Sie sind die ersten Ansprechpartner in Fragen denkmalrechtlicher Entscheidungen und treffen diese im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Denkmalfachamt. Hier finden Sie weitere Informationen.
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Denkmalschutz und -pflege
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?