Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Denkmalwürdige Geäbude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen. Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung der Stadt und ihre Bevölkerung dokumentieren. Um sie für die heutige, vor allem aber für kommende Generationen zu erhalten, ist es elementar, jedwede Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen. Somit ist Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Stadt Rahden als Untere Denkmalbehörde eine wichtige Aufgabe. Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?