Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gemeinde Hille als Untere Denkmalbehörde ist für den Schutz, die Pflege und die Zustandsüberwachung von Bau- und Bodendenkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig. Der Denkmalwert eines Gebäudes wird vom Landschaftsverband Wesffalen-Lippe (LWL) - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen geprüft. Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW): Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern Führen der Denkmalliste Umgebungsschutz der Denkmäler (beispielsweie darf ein Neubau in der Nähe des Denkmals nicht die Sicht auf das Denkmal versperren) Beratung und Betreuung bei Baumaßnahmen an Denkmälern Ausstellen von Erlaubnissen von Veränderungen eines Denkmals nach § 9 DSchG NRW Ausstellen von Steuerbescheinigungen für Aufwendungen zur Erhaltung eines Denkmals nach § 36 DSchG NRW Steuerliche Vergünstigungen Für Aufwendungen, die zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Denkmals erforderlich sind, können Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen (§ 36 DSchG NRW). Dazu zählen beispielsweise Instandsetzungs- und Modernisierungskosten. Die Untere Denkmalbehörde stellt dafür auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Bescheinigung über die Denkmaleigenschaft des Gebäudes und über die Höhe der durch Belege nachgewiesenen begünstigten Aufwendungen aus. Die Steuerbescheinigung wird von der Gemeinde nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband ausgestellt. Voraussetzung hierfür sind die denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSCHG als auch die vorherige Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde. Für die Ausstellung der Steuerbescheinigung müssen nach dem Gebührengesetz NRW Verwaltungsgebühren erhoben werden.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz

    ID: L100002_121955774

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Pflichten eines Denkmaleigentümers Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen (§ 7 DSchG NRW) Baudenkmäler und ortsfeste Bodendenkmäler sind so zu nutzen, das die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist (§ 8 DSchG NRW).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English