Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Baukulturen, die die Entwicklung der Stadt und ihrer Bevölkerung dokumentieren. Um sie für die heutige, vor allem aber für kommende Generationen zu erhalten, ist es elementar, jedwede Veränderung substanzschonend für das Denkmal durchzuführen. Somit sind Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Stadt Espelkamp als Untere Denkmalbehörde eine wichtige Aufgabe. Soweit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude durchführen möchten, benötigen Sie dafür eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Online-Dienst
Denkmalschutz
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Organisatorische Fragen (z. B. zum Tag des offenen Denkmals) beantwortet Frau Rosen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?