Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Im Grundsatz geht es darum, historisch wertvolle Gebäude zu schützen und zu erhalten. In Nordrhein-Westfalen geschieht das auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Was Denkmäler anbetrifft, existieren drei Kategorien. Das sind: Baudenkmäler Bodendenkmäler bewegliche Denkmäler Wann ein Gebäude zum Baudenkmal wird, ist ebenfalls im NRW-Denkmalschutzgesetz zu lesen. Im Kalletal ist die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde für Denkmäler zuständig.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?