Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmalwürdigkeit Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Denkmalliste Denkmäler werden in Denkmallisten (auch Denkmalverzeichnis oder Denkmalkataster) eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt. Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers, der Eigentümerin oder des Landschaftsverbandes. Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
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Denkmalschutz und -pflege
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten kleine kommunale und kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen. In Einzelfällen werden aber auch kleinere private Maßnahmen gefördert.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?