Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle
Seit 1980 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Denkmalschutzgesetz und damit sind der Denkmalschutz und die Denkmalpflege zu wichtigen Aufgaben der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland geworden. Im Juni 2022 wurde eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Jede Stadt oder Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für die Belange des Denkmalschutzes.Dabei geht es nicht nur um einige bau- und kunsthistorisch besonders bedeutende Kirchen oder herrschaftliche Villen, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer Geschichte und der Geschichte unserer über 1200 Jahre alten, ehemaligen Hansestadt Herford.Zeugen der Geschichte und damit schützenswertes Kulturgut sind zum Beispiel auch gewachsene Stadtbereiche oder geplante Siedlungen, aber auch kleinere Wohn-, Wirtschafts- und Geschäftsgebäude unterschiedlicher Zeitstellungen, Friedhöfe und Grünanlagen sowie Gedenksteine, Mahnmale, historische Grenzsteine oder Fabrikanlagen.Weitere Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Unterschutzstellung/ Eintragung in die Denkmalliste Denkmäler werden in Denkmallisten eingetragen. Diese Denkmallisten werden von den Gemeinden als untere Denkmalbehörden geführt. Die Eintragung erfolgt nach Anhörung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.
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Denkmalschutz und -pflege
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmalschutzgesetz des Landes NRW
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?