Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle
Ihr erster Ansprechpartner in Denkmalangelegenheiten ist die Untere Denkmalbehörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Hauptaufgabe der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Gütersloh für die kleinen kreisangehörigen Gemeinden (Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Steinhagen, Versmold, Werther) ist: Technische Beratung Beratung am Denkmal Beratung im Baugenehmigungsverfahren Zusammenarbeit mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen Weiterhin gibt der Kreis Gütersloh als Obere Denkmalbehörde rechtliche Auskünfte in denkmalrechtlichen Verfahren, z.B. hinsichtlich: Steuerbescheinigungen Unterschutzstellungsverfahren Erlaubnisverfahren Erhaltungsverpflichtungen Des Weiteren ist der Kreis Gütersloh im Rahmen der Wohnungsbauförderung auch für die Förderung selbst genutzter Denkmäler und erhaltenswerter Gebäude zuständig. Bei nicht zu Wohnzwecken genutzten denkmalwerten Gebäuden besteht die Möglichkeit der Förderung über die Hausbank/NRW.Bank.
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Denkmalschutz
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?