Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bau- und Bodendenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe einer Region. Sie sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen und dokumentieren in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten. Dieses Erbe gilt es zu erhalten und zu pflegen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sind Maßnahmen an Bau- oder Bodendenkmälern erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für Änderungen im engeren Umfeld von Denkmälern, da hierdurch das Erscheinungsbild der Denkmäler beeinflusst werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Abriss-, Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Die Veränderungen müssen jedoch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen. Welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden, entscheidet die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dülmen. In das Verfahren ist die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen aufgrund des speziellen Sachverstandes eingebunden. Dies gilt auch für die Beurteilung der erlaubnispflichtigen Maßnahmen. Eine Übersicht der derzeit in Dülmen eingetragenen Baudenkmäler finden Sie hier. Die Anlagen für einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§§ 7i, 10f, 11b EStG)" gelten für folgende Bereiche: Für Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die der Erhaltung des vermieteten oder verpachteten Gebäudes als Baudenkmal oder seiner sinnvollen Nutzung dienen, Für Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, die der Einkunftserzielung dienen, Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten Die Anlagen für einen "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§ 10g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG)" werden für folgenden Bereich verwendet: Für Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (bewegliche Denkmäler, nicht wirtschaftlich genutzte Gebäude, Garten- und Friedhofsanlagen, Bodendenkmäler) Merkblatt zur Erteilung einer Denkmalrechtlichen Erlaubnis Sie haben Fragen zum Thema Denkmalschutz oder wünschen eine Beratung zu einem bestimmten Denkmal in Dülmen? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, über das Serviceportal einen Beratungstermin beim Fachbereich Bauaufsicht und Denkmalschutz zu vereinbaren. Jetzt Termin vereinbaren

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    Denkmalschutz

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    E-Mail: 0251/411-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

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    Deutsch

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    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen auf den Seiten des Fachbereiches Bauaufsicht und Denkmalschutz! Sie möchten in Dülmen ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen? Sie möchten eine andere bauliche Anlage wie z.B.: eine Aufschüttung oder einen Zaun errichten? Sie sind Eigentümer eines Denkmals und benötigen die Denkmalrechtliche Erlaubnis für Sanierungsmaßnahmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter zu allen Fragen, die das öffentliche Baurecht und den Denkmalschutz betreffen. Klicken Sie gerne die betreffenden Dienstleistungen unten auf der Seite für weitere Informationen.

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    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 11

    48249 Dülmen

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    Telefon Festnetz: 02594 12-600

    E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§§ 7i, 10f, 11b EStG) Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW (§ 10g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) Merkblatt zur Denkmalrechtlichen Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

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