Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen. Denkmalschutz Entsprechend der Aufgabenstellung des Denkmalschutzgesetzes vom 11. März 1980 sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen, und wissenschaftlich zu erforschen. Ferner sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen des zumutbaren zugänglich gemacht werden. Was sind Denkmäler? Denkmäler sind Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses öffentliche Interesse wird grundsätzlich dann unterstellt, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, oder für ihre Entwicklungen, für Arbeits- und Prduktionverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.Die Denkmäler werden unterteilt in Baudenkmäler -also bauliche Anlagen- bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler, d.h. bewegliche oder unbewegliche Denkmäler die sich im Boden befinden oder befanden-.Neben diesen Denkmalbegriffen, die auf einzelne Sachen abstellen, gibt es auch Denkmalbereiche. Das sind Mehrheiten von baulichen Anlagen also insbesondere Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder, Silhouetten, Stadtteile etc.Denkmäler können von der Unteren Denkmalbehörde unter Schutz gestellt werden. Dies gilt neben einzelnen Anlagen auch für gesamte Denkmalbereiche. Die Denkmalbereiche werden durch sogenannte "Denkmalbereichssatzung "unter Schutz gestellt.Häuser oder sonstige Denkmäler, die dem Denkmalschutz unterliegen, dürfen nicht uneingeschränkt verändert werden. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist erlaubnispflichtig. Auf der anderen Seite gibt es für die Instandhaltung von Denkmälern auch Zuschüsse der öffentlichen Hand. In jedem Fall ist jedoch eine genaue und individuelle Beratung des betroffenen Grundstückseigentümers notwendig. Denkmalliste Bewegliche Denkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen die Denkmäler den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die Eintragungen erfolgen in Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amtswegen, oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.Über die Eintragung in die Denkmalliste wird ein Bescheid erteilt. Die Eintragungen sind zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorlegen.Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht offen.Hinsichtlich der Eintragungen von beweglichen Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von ihnen besonders Ermächtigten gestattet.

    Online-Dienst

    Denkmalschutz

    ID: L100002_121909069

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Fax: 02243 89-179

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English