Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle
Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden) Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Online-Dienst
Denkmalschutz
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?