Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Herzogenrath ist Ansprechpartner für alle Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz. So können hier Anträge zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gestellt werden sowie Anträge zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG. Sie können die denkmalschutzrechtliche Genehmigung auch online beantragen. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG Voraussetzung zur Erteilung einer Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG ist unter anderem die vorläufige bzw. endgültige Eintragung als Baudenkmal oder Lage innerhalb einer rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzung. Zudem muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegen. Arbeiten, die ohne Erlaubnis durchgeführt oder begonnen wurde, sind nicht bescheinigungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine Erlaubnis nachträglich erteilt wurde. Zu den bescheinigungsfähigen Aufwendungen zählen unter anderem: Reparaturen sowie Erneuerungen der Dacheindeckung und Dachentwässerung, Putz- und Malerarbeiten sowohl innen als auch außen, Erneuerung der Heizungs- und Elektroinstallation, Aufarbeitung bzw. Erneuerung von Belägen, Instandhaltungsarbeiten, wie beispielsweise die Sanierung von Fachwerken Jegliche Anschaffungs- und Finanzierungskosten für Baudenkmäler und das Grundstück sind grundsätzlich nicht bescheinigungsfähig. Gleiches gilt für Leistungen und Arbeiten, die unentgeltlich erbracht wurden sowie Kosten für Außenanlagen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Baudenkmals sind. Auch Kosten für Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Möbel oder Lampen, werden nicht berücksichtigt. Gebühren: Gemäß Verwaltungsgebührenordnung ist für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung eine Gebühr zu entrichten. Derzeit beträgt die Gebühr 1 % der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000 Euro. ggf. zuzüglich 0,5 % der Aufwendungen zwischen 250.000 bis 500.000 Euro zuzüglich 0,25 % der Aufwendungen über 500.000 Euro Bescheinigungen für Aufwendungen unter 5000 Euro sind gebührenfrei. Unterstützung von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern sowie zahlreiche Ehrenamtliche leisten einen großen Beitrag zum dauerhaften Erhalten unseres kulturellen Erbes. Dazu setzen sie sich mit hohem persönlichen, ideellen, fachlichen und finanziellen Engagement ein. Häufig wissen Eigentümerinnen und Eigentümer, potenzielle Erwerber von Denkmälern oder Vereine nicht, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Daher soll die nachfolgende Broschüre einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in Form von Förderprogrammen, Darlehen und Steuererleichterungen bieten.