Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle
UnterschutzstellungErfüllt das Objekt die Voraussetzungen für ein Denkmal gemäß § 2 Absatz 1 DSchG NW, so ist es in die Denkmalliste einzutragen. Für die Eintragung in die Denkmalliste müssen jeweils ein Grund und eine Bedeutungsangabe vorliegen(§ 3 DSchG NW). Die gutachtliche Stellungnahme zum Denkmalwert eines Objektes wird durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland und das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erstellt.Verfahrensschritte Erst mit der rechtswirksamen Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NW oder aber mit der vorläufigen Unterschutzstellung nach § 4 DSchG NW unterliegt das Denkmal den Vorschriften des Gesetzes. Beratung zum DenkmalschutzgesetzDie Beseitigung, Veränderung oder Änderung der Nutzung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern sowie die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen, bedürfen der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Für die Beseitigung oder Veränderung von beweglichen Denkmälern ist ebenfalls eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NW bei der Unteren Denkmalbehörde einzuholen. Den entsprechenden Antrag können Sie im Online-Verfahren erstellen, um diesen anschließend auszudrucken und zu unterschreiben.
Online-Dienst
Denkmalschutz
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?