Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Unteren Denkmalbehörde werden alle Bau-, Boden-, Garten- und beweglichen Denkmale in einer sogenannten Denkmalliste geführt. Informationen zu den eingetragenen Denkmälern können telefonisch oder schriftlich erfragt werden. Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.Erfüllt ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfahlen (DSchG NRW), kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Auf Antrag des Eigentümers oder des LVR - Amt für Denkmalpflege erfolgt die Eintragung, Änderung oder Löschung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde.Rechtliche Grundlagen§2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfahlen (DschG NRW)UnterlagenBeschreibung, Geschichte und Gründe für eine Eintragung des Objekts in die Denkmalliste sind schriftlich und formlos einzureichen.GebührenInformationen und Antragsbearbeitung sind gebührenfrei.BearbeitungszeitRichtet sich nach der Dauer der NachforschungenDenkmalliste der Stadt Wesel

    Online-Dienst

    Angaben zum Denkmal Auskunft

    ID: L100002_121838236

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wesel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Formlos

    Verfahrensablauf

    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English