Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Beschreibung

    Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.

    Hinweise für Hünxe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ziel des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler langfristig erhalten bleiben, dass sie nicht beschädigt, verfälscht oder zerstört werden und dass Naturerbe und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Das Denkmalrecht legt die Rahmenbedingungen und die rechtliche Definition für den Denkmalschutz fest. Bau- und Bodendenkmäler unterliegen dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes. Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bestimmte bewegliche Denkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen. Die Liste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Jedermann kann sie einsehen. Die Untere Denkmalbehörde ist kommunal organisiert. Deren Aufgaben werden von den Städten und Gemeinden wahrgenommen. Sie sind in erster Linie für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege zuständig.Maßnahmen und VeränderungenErlaubnispflichtig sind:an Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern:BeseitigungVeränderungWegbringen an einen anderen OrtÄnderung der Nutzungin der Umgebung von Baudenkmälern und ortsfesten Bodendenkmälern, wenn das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird,die Errichtung einer neuen Anlagedie Beseitigung oder Veränderung einer bestehenden Anlagebei beweglichen Denkmälern derenBeseitigung undVeränderungDie Erlaubnis erteilt die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband (Denkmalpflegeamt). Ist der Bund oder das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Denkmals, entscheidet anstelle der Unteren Denkmalbehörde die Bezirksregierung.Wird ein Denkmal veräußert oder verändert, haben Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtige innerhalb eines Monats die Veränderung der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Angaben zum Denkmal Auskunft

    ID: L100002_121714440

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    Formlos per Mail

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    Formlos per Mail

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English