Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Bei der Unteren Denkmalbehörde können Sie Informationen darüber erhalten, ob Ihr Objekt bzw. Anlage in der Denkmalliste der Stadt Willich eingetragen ist. Im Rahmen der Auskunft wird auch erklärt, ob sich Ihr Objekt in der Umgebung eines Denkmals bzw. im Bereich von vermutete Bodendenkmäler befindet. Zudem erhalten Sie Auskunft, ob sich Ihr Objekt bzw. Anlage in einem Denkmalbereich befindet.
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Angaben zum Denkmal Auskunft
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Denkmalliste kann von jeder natürlichen oder juristischen Person eingesehen werden. Wenn es sich um bewegliche Denkmäler oder Bodendenkmäler handelt, ist allerdings ein berechtigtes Interesse darzulegen.
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Online Antragstellung möglich Alternativ auch per E-Mail Sofern eine mündliche Auskunft ausreicht, ist auch eine telefonische Anfrage möglich.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?