Angaben zum Denkmal Auskunft
Denkmalverzeichnis Auskunft
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Beschreibung
Per Mail an die Untere Denkmalbehörde können Sie einen Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste stellen.
Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle
(§ 35 DSchG NRW)Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Eigentümer*innen beim Erhalt von Denkmälern in drei unterschiedlichen Bereichen: Projektförderung in der Baudenkmalpflege Projektförderung in der Bodendenkmalpflege Pauschalmittel für kleinere denkmalpflegerische MaßnahmenAuf der Internetpräsenz des Ministeriums finden Sie alle weiterführenden Informationen und FAQ s zu dem Thema Denkmalförderung.Hier erfahren Sie auch, in welcher Form und bei welcher Behörde der Antrag für die jeweilige Förderung zu stellen ist.Darüber hinaus bietet die Stadt Viersen weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten, beispielsweise im Rahmen ihres Hof- und Fassadenprogramms für die Süchtelner Innenstadt.Die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel findet in der Regel bereits im Rahmen eines gestellten Antrages auf Denkmalrechtliche Erlaubnis entsprechende Berücksichtigung.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Formlos
Verfahrensablauf
Formlos per Mail
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Auskunft aus der Denkmalliste, Einsichtnahme in das Denkmalverzeichnis, Ist mein Haus ein Denkmal?